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Haftung des Kinder- und Jugendhilfeträgers nach ungerechtfertigter Kindesabnahme

RechtsprechungJudikaturJulia AndrasAnwBl 2021/333AnwBl 2021, 687 - 688 Heft 12 v. 29.11.2021

Nimmt der Jugendwohlfahrtsträger seine Kompetenz zur Ergreifung vorläufiger Maßnahmen der Pflege und Erziehung gem § 215 Abs 1 Satz 2 ABGB durch die Unterbringung eines Minderjährigen in einer psychologischen Beobachtungsstation in Anspruch, um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen durch einen Obsorgeberechtigten zu klären, so handelt er hoheitlich.

1 Ob 211/20s

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