Nur dann, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass in einer mit einer bestimmten Rechtssache nicht konnexen Angelegenheit der Rechtsanwalt auf der Gegenseite auch vertritt, darf der unmittelbare Kontakt mit der Gegenpartei aufgenommen werden. Im Zweifel ist eine Rückfrage geboten.
Auch bei gleichzeitiger Übersendung des Briefes in Kopie an den gegnerischen Rechtsanwalt darf ein Brief ohne dessen Zustimmung nicht direkt an seinen Mandanten gerichtet werden.