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Keine Haftung des Kindergartens für nicht normgerecht ausgeführtes Spielgerät

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/309AnwBl 2021, 624 Heft 12 v. 29.11.2021

Der vierjährige Kl stürzte beim Herabsteigen von einem 55 cm hohen Holzpodest auf den drei dazu zu überwindenden Stufen und verletzte sich. Das Spielgerät stand im Garten eines von der Bekl betriebenen Kindergartens. Nunmehr steht fest, dass die Ausführung der Stufen in unterschiedlicher Stufenhöhe nicht der einschlägigen EN-Norm entsprochen hatte. Die Bekl hatte das Spielgerät im Jahr 2003 von einem Fachunternehmen erworben und es von einer anderen Fachfirma aufstellen lassen.

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