vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkludente Unterhaltsvereinbarung bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft der Ehegatten

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/307AnwBl 2021, 623 Heft 12 v. 29.11.2021

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss gegenüber dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft die Leistung von Geldunterhalt ausdrücklich und hinreichend deutlich verlangen, um rückwirkend - ab dem Zeitpunkt des "Verlangens" - Geldunterhalt auch gerichtlich geltend machen zu können. Eine Einschränkung dieses Grundsatzes auf den Fall, dass ausreichender Naturalunterhalt geleistet wird, ist aus der Judikatur nicht abzuleiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!