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Wiederholung von Vorwürfen begründet keine Verleumdung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/306AnwBl 2021, 623 Heft 12 v. 29.11.2021

Die Wiederholung und Bestätigung einer früheren Anschuldigung, ohne weitere Verdachtsmomente hinzuzufügen, kann zwar § 288 StGB erfüllen, stellt aber - mangels Schaffung einer (neuen) konkreten Gefährdungslage - keine (neuerliche) Verleumdung nach § 297 StGB dar.

13 Os 115/20s

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