vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestechung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/303AnwBl 2021, 623 Heft 12 v. 29.11.2021

Unter Rechtshandlung ist nur eine rechtsgeschäftliche oder prozessuale Handlung zu verstehen, die (unmittelbar) rechtliche Wirkungen für das Unternehmen (auf das sich die Bediensteten- oder Beauftragteneigenschaft bezieht) entfaltet. Rein faktische Tätigkeiten oder solche, die Rechtshandlungen für das Unternehmen bloß vorbereiten oder rechtsgeschäftlich übernommene Aufgaben bloß erfüllen, sind hingegen nicht erfasst.

14 Os 1/21k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!