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Zum Bezugsrecht nach § 52 Abs 3 GmbHG (iZm nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitalerhöhung)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/2AnwBl 2021, 6 Heft 1 v. 14.1.2021

1. Das Bezugsrecht ist nach § 52 Abs 3 GmbHG innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Kapitalerhöhungsbeschlusses auszuüben.

2. Die Vierwochenfrist kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter verkürzt werden.

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