1. Das Bezugsrecht ist nach § 52 Abs 3 GmbHG innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Kapitalerhöhungsbeschlusses auszuüben.
2. Die Vierwochenfrist kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter verkürzt werden.
1. Das Bezugsrecht ist nach § 52 Abs 3 GmbHG innerhalb von vier Wochen ab dem Tag des Kapitalerhöhungsbeschlusses auszuüben.
2. Die Vierwochenfrist kann jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter verkürzt werden.