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Zur Abberufung eines Beiratsmitglieds aus wichtigem Grund nach § 27 Abs 2 PSG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/265AnwBl 2021, 554 Heft 11 v. 4.11.2021

1. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund iSd § 27 Abs 2 PSG für die Abberufung eines Mitglieds eines Stiftungsorgans vorliegt, ist die Frage, ob die Verfolgung des Stiftungszwecks mit ausreichender Sicherheit gewährleistet und das Funktionieren der Privatstiftung sichergestellt ist.

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