1. Bei der vollständigen Aufnahme einer registrierten Marke in eine andere Marke ist regelmäßig, auch bei Vorliegen anderer Bestandteile, Ähnlichkeit anzunehmen.
1. Bei der vollständigen Aufnahme einer registrierten Marke in eine andere Marke ist regelmäßig, auch bei Vorliegen anderer Bestandteile, Ähnlichkeit anzunehmen.