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Anspruchsverfolgung mit (un)angemessener Härte

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2021/24AnwBl 2021, 69 Heft 1 v. 14.1.2021

Die Ankündigung, unter Umständen Schadenersatzansprüche zu erheben, sollten die Gegner seines Bauvorhabens die von ihnen dagegen im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwendungen nicht zurückziehen, widerstreitet nicht dem Gebot des § 17 RL-BA 2015.

20 Ds 3/20a

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