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Feststellungsmangel bei vorgekommenen Indizien für Rückfallverjährung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/243AnwBl 2021, 491 Heft 10 v. 12.10.2021

Ist das SchöffenG verfehlt von einer erweiterten Strafbefugnis ausgegangen, steht § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO auch offen, wenn die ausgemessene Strafe innerhalb des zutreffenden Rahmens liegt.

14 Os 143/20s

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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