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Zur Verzinsung der Barabfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/234AnwBl 2021, 489 - 490 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Für den Zahlungsbetrag hat ein ausgeschlossener Gesellschafter Anspruch auf Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung folgenden Tag bis zwei Monate nach dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses in der Ediktsdatei.

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