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Zur Eintragung einer zustellfähigen Anschrift im Firmenbuch durch die Gesellschafterin

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/233AnwBl 2021, 489 Heft 10 v. 12.10.2021

1. Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (§ 10 Abs 2 FBG), normalerweise handelt es sich dabei um eine Frage des Einzelfalls.

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