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Nicht jede Befangenheit von SV begründet ausdrückliche Nichtigkeit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/205AnwBl 2021, 422 Heft 9 v. 7.9.2021

Beiziehung eines nach § 47 Abs 1 Z 1 oder 2 StPO befangenen SV bewirkt Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO, nicht aber Befangenheit nach § 47 Abs 1 Z 3 StPO.

14 Os 97/20a

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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