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Besondere Erniedrigung bei erheblichem Überschreiten im Grundtatbestand enthaltener Demütigung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/183AnwBl 2021, 364 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Verteilen des Ejakulats im Gesichts- und Halsbereich des Opfers, verbunden mit dem versuchten Einstreichen desselben in deren Mund (nach digitaler Vaginalpenetration, Vollzug des Beischlafs und Anal- und Oralverkehr) überschreitet das mit einer Vergewaltigung und dem Beischlaf gleichzusetzenden - erzwungenen - geschlechtlichen Handlungen verbundene Maß an Demütigung erheblich.

11 Os 90/20z

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