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§ 2 Abs 1 Z 2 UWG - unrichtige Angaben über die Herstellung eines Produkts

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/172AnwBl 2021, 362 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

1. Unrichtige Angaben über die Herstellung eines Produkts können eine zur Irreführung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale des Produkts iSv § 2 Abs 1 Z 2 UWG darstellen.

2. Angaben, welche bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher den falschen Eindruck erwecken, dass sie direkt vom Hersteller kaufen, verstoßen gegen den § 2 UWG.

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