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Zum Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters gegen die Gesellschaft

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/171AnwBl 2021, 362 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

1. Dem GmbH-Gesellschafter steht gegen die Gesellschaft ein allgemeiner, umfassender Informationsanspruch zu.

2. Der Informationsanspruch des Gesellschafters ist nicht näher zu begründen. Das bedeutet, dass die Ausübung dieses Informationsrechts nicht der Dartuung einer Begründung durch den Berechtigten bedarf.

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