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Kein Serienschaden bei gleichgelagerten Fällen, aber selbständigen Mandaten

RechtsprechungJudikaturNora MichtnerAnwBl 2021/167AnwBl 2021, 341 - 342 Heft 6 v. 27.5.2021

Die Serienschadenklausel des Art 3.1.c AVBV bestimmt, dass die Versicherungssumme nur einmal geleistet wird, einerseits für sämtliche Folgen eines Verstoßes und andererseits bei mehreren Verstößen aufgrund mehrfachen auf gleichen oder gleichartigen Fehlerquellen beruhenden Tuns oder Unterlassens, weil dies bei rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang der betreffenden Angelegenheiten als einheitlicher Verstoß gilt. Ihr Zweck ist es, mittels einer Fiktion mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als einen Versicherungsfall zu behandeln, um so die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung zu stellen.

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