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Präklusion von Nachbarn im gewerberechtlichen Betriebsanlagenverfahren

RechtsprechungJudikaturPeter KastnerAnwBl 2021/168AnwBl 2021, 343 - 344 Heft 6 v. 27.5.2021

§ 42 Abs 1 AVG verlangt für den Eintritt der Präklusion zwingend eine "doppelte" Kundmachung der mündlichen Verhandlung. Dabei reicht neben der Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde (§ 41 Abs 1 AVG) die Kundmachung der Verhandlung auf bloß eine Weise der in § 356 Abs 1 Z 2 bis 4 GewO 1994 vorgesehenen besonderen Form nicht für den Eintritt der Präklusionsfolgen des § 42 Abs 1 AVG.

Ra 2018/04/0198

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