Das BMI hat die Möglichkeit geschaffen, elektronisch in Akten bei Polizeiinspektionen Einsicht zu nehmen. Damit wird eine langjährige Forderung des ÖRAK umgesetzt und Rechtsanwälte können zukünftig Aktenbestandteile auf direktem und schnellerem Weg von den jeweiligen Polizeiinspektionen erhalten.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.