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Sofortige Wirksamkeit der Ernennung eines anderen Liquidators nach § 89 Abs 2 GmbHG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/61AnwBl 2020, 169 Heft 3 v. 2.3.2020

1. Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wirkt sofort, ohne dass der Ausspruch einer vorläufigen Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit iSd § 44 AußStrG erforderlich wäre. Auch nach § 75 Abs 4 AktG ist die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer AG sofort wirksam.

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