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Zur Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen aufgrund der Neuregelung des § 89 Abs 4 GmbHG auch die Liquidatoren ohne Mitwirkung der Geschäftsführer zur Anmeldung der Auflösung einer GmbH durch Gesellschafterbeschluss befugt sind

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/38AnwBl 2020, 109 - 110 Heft 2 v. 24.1.2020

1. Nach § 2 AußStrG sind nur solche Personen materielle Parteien des Verfahrens, deren rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung unmittelbar beeinflusst wird.

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