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Werbung mit Reichweitenangaben (hier: unterschiedliche Vergleichszeiträume; Täuschung über "Mediadaten")

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/267AnwBl 2020, 599 Heft 11 v. 6.11.2020

1. Für Medieninhaber und Verlage ist beim Verkauf von Anzeigenflächen ein wesentliches Kriterium, möglichst hohe Reichweiten ihrer Medien (Werbeträger) behaupten zu können. Werbung mit Reichweitenangaben ist ähnlich streng zu beurteilen wie vergleichende Werbung.

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