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Rückzahlungssperre - Erstreckung von § 14 EKEG auf einen zum Zeitpunkt der Kreditgewährung erst zukünftigen Gesellschafter?

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/268AnwBl 2020, 599 Heft 11 v. 6.11.2020

1. Die Rückzahlungssperre des § 14 EKEG setzt grundsätzlich voraus, dass der Kreditgeber im Zeitpunkt der Kreditgewährung Gesellschafter iSd §§ 5 ff EKEG und damit nach der Wertung des Gesetzes für die Finanzierung der Gesellschaft verantwortlich war.

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