"Corona" hat das Potential, das (ohnedies schon mehr als genug) strapazierte (Un-)Wort "Digitalisierung" abzulösen. Was aber auch in Zeiten von COVID-19 auffällt, sind der steigende Grundbedarf an und die Ausweitung der Inanspruchnahme von "digitalem Service"; in diesem Kontext sind nicht nur die Unternehmen gefordert, sondern auch die staatlichen Stellen, allen voran in der Verwaltung. Aber wo stehen wir hier eigentlich? Welche Datenressourcen stehen hier etwa dem Staat zur Verfügung bzw sind vom Einzelnen zur Verfügung zu stellen? Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Staat als Datenverarbeiter, erklärt die momentan zur Verfügung stehenden digitalen Services der Verwaltung und dabei mit besonderem Blick auf das "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene"; sozusagen "E-Government aus Sicht der Anwender".