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Zum Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/175AnwBl 2020, 397 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

1. Nach stRsp steht dem GmbH-Gesellschafter ein allgemeiner, umfassender Informationsanspruch gegen die GmbH zu. Er geht über das im Gesetz geregelte Bucheinsichtsrecht gem § 22 Abs 2 GmbHG hinaus, umfasst grundsätzlich alle Angelegenheiten der GmbH und steht jedem Gesellschafter als Individualrecht zu.

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