vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Eigenart, (Umriss-)Formgebung, Schutzumfang

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/174AnwBl 2020, 397 Heft 7 und 8 v. 10.7.2020

1. Bei Beurteilung der Frage, ob ein anderes Geschmacksmuster in den Schutzumfang des Gemeinschaftsgeschmacksmusters fällt, ist der jeweilige Gesamteindruck zu ermitteln und zu vergleichen.

2. Der Eindruck einer Übereinstimmung ist danach zu beurteilen, ob beim informierten Benutzer ein anderer Gesamteindruck erweckt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!