1. Die Rolle des Versammlungsleiters einer Generalversammlung ist im GmbHG nicht geregelt. Der Vorsitzende der Generalversammlung einer GmbH ist zur Neutralität verpflichtet und hat sein Amt unparteilich auszuüben.
1. Die Rolle des Versammlungsleiters einer Generalversammlung ist im GmbHG nicht geregelt. Der Vorsitzende der Generalversammlung einer GmbH ist zur Neutralität verpflichtet und hat sein Amt unparteilich auszuüben.