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Änderungen im GGG

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2019, 359 Heft 6 v. 27.5.2019

Mit dem ZZRÄG 2019 (BGBl I 2019/38) wurden einige Anwendungsprobleme im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr beseitigt. Beispielsweise wurden die Mehrfachvergebührungen von Pfandrechtseintragungen nach TP 9 lit b Z 4 GGG abgeschafft, wie etwa bei

der Eintragung eines Pfandrechts für dieselbe Forderung auf mehrere Miteigentumsanteile (TP 9 Anm 8 lit c),

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