Mit einer am 1. 7. 2019 in Kraft tretenden Änderung des § 19 BVwGG (BGBl zu Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht) wurde eine mehrmals vehement geäußerte Forderung des ÖRAK umgesetzt.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Mit einer am 1. 7. 2019 in Kraft tretenden Änderung des § 19 BVwGG (BGBl zu Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht) wurde eine mehrmals vehement geäußerte Forderung des ÖRAK umgesetzt.
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