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Verwechslungsgefahr bei Warenidentität

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/54AnwBl 2019, 126 Heft 3 v. 11.3.2019

Um festzustellen, ob zwischen zwei Marken Verwechslungsgefahr besteht, ist bei Warenidentität nach der Zeichenähnlichkeit zu prüfen. Die verwendeten Zeichen sind dafür in Bild, Klang und der Bedeutung einer gesamthaften Würdigung zu unterziehen, deren Ergebnis immer von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

4 Ob 199/18w

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