Der Europäische Gerichtshof hat am 29. 7. 2019 in einem Vertragsverletzungsverfahren zur Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG ) gegen die Republik Österreich zu Erfordernissen zu Sitz, Rechtsform und Beteiligungen an Gesellschaftsvermögen sowie multidisziplinären Tätigkeiten im Hinblick auf Ziviltechniker, Patentanwälte und Tierärzte entschieden (Rs C-209/18).

