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Zur Beschlussanfechtung beim Gesellschafterausschluss (Squeeze-out)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/231AnwBl 2019, 598 Heft 10 v. 1.10.2019

Im Falle eines Squeeze-outs nach dem GesAusG ordnet § 3 Abs 3 GesAusG eine Prüfung und Berichterstattung durch den Aufsichtsrat an. Für den Fall, dass ein solcher Bericht des Aufsichtsrates nicht vorliegt, weil schlichtweg trotz Aufsichtsratspflicht kein Aufsichtsrat eingerichtet ist, berechtigt dies den ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter zur Anfechtung des Beschlusses der Generalversammlung.

6 Ob 209/18f

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