Da das Asylverfahren auf einem Antrag auf internationalen Schutz beruht, stellen in diesem Verfahren aufgenommene Prot über die Vernehmung des ASt als (Verfahrens-)Partei allein aufgrund der den Asylwerber in diesem Zusammenhang treffenden Mitwirkungspflichten grundsätzlich keine durch Aktualisierung von Zwang oder Druck ohne den Willen des Angekl erlangte - und nur insoweit vom Nemo-tenetur-Prinzip umfasste - Beweismittel dar.
14 Os 65/18t