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Beweisverbot

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/207AnwBl 2019, 531 Heft 9 v. 29.8.2019

Da das Asylverfahren auf einem Antrag auf internationalen Schutz beruht, stellen in diesem Verfahren aufgenommene Prot über die Vernehmung des ASt als (Verfahrens-)Partei allein aufgrund der den Asylwerber in diesem Zusammenhang treffenden Mitwirkungspflichten grundsätzlich keine durch Aktualisierung von Zwang oder Druck ohne den Willen des Angekl erlangte - und nur insoweit vom Nemo-tenetur-Prinzip umfasste - Beweismittel dar.

14 Os 65/18t

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