Seit dem 1. 5. 2019 gelten am Gerichtshof und am Gericht der Europäischen Union neue Regelungen zur Zulassung von Rechtsmitteln. Demnach sollen Rechtsmittel gegen Entscheidungen, die bereits durch eine unabhängige Beschwerdekammer bestimmter Einrichtungen und sodann durch das Gericht geprüft worden sind, unter der Bedingung einer vorherigen Zulassung stehen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.