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Gerichtsnotorische Umstände müssen als solche festgestellt werden

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/180AnwBl 2019, 434 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

Dass (auch) gerichtsnotorische Tatsachen keiner Begründung bedürfen, entbindet das Gericht nicht davon, bei Annahme von Gerichtsnotorietät sich im Urteil auf diese zu berufen, also zu behaupten, dass eine Tatsache ohnehin allen Mitgliedern des Schöffensenats bekannt war.

15 Os 131/18f

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