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Irreführungseignung eines Registrierungshinweises

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/175AnwBl 2019, 433 Heft 7 und 8 v. 12.7.2019

1. Ein "R" im Kreis wird allgemein als Hinweis auf eine registrierte Marke verstanden. Derartige Schutzrechtshinweise richten sich gegen Mitbewerber und auch gegen potentielle Kunden, um sie auf das Bestehen des Markenrechts aufmerksam zu machen.

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