1. Die Amtsniederlegung bzw der Rücktritt führt jedoch nicht auch zu einer Beendigung des Vorstands-Anstellungsvertrags. Zwar geht die Rücktrittserklärung, die gegenüber dem Aufsichtsrat abzugeben ist, meist mit einer konkludenten Kündigung einher, dies ist jedoch nicht zwingend. Ein berechtigter Rücktritt aus wichtigem Grund bildet immer auch einen Austrittsgrund und umgekehrt stellt ein wichtiger Austrittsgrund auch einen Grund zum Rücktritt dar.