§ 295a BAO; § 3 Abs 1 Z 2 ALSAG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Ausnahmetatbestand des § 3 Abs 1 Z 2 ALSAG greift und welche Baumaßnahmen in dessen Regelungsregime als übergeordnet zu bewerten sind. Wie wirkt sich eine rückwirkend erteilte Baubewilligung abgabenrechtlich aus?