Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung wendet sich das Höchstgericht der Frage zu, ob Streitigkeiten zwischen einem Mit- und Wohnungseigentümer und der Eigentümergemeinschaft in Hinblick auf den Rückersatz getätigter Aufwendungen dem Regelungsregime des Außerstreitverfahrens zuzuweisen sind.
Rechtsgrundlagen: § 838a ABGB