Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage auf den Grund, ob Reiseaufwendungen als Betriebsausgabe in Anschlag gebracht werden können. Welche konkreten Prüfungsmaßstäbe sind dahingehend beachtlich und erforderlich?
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG