Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob ein Anwalt verpflichtet ist, bei Übernahme einer Treuhandschaft Informationen seines Mandanten inhaltlich zu prüfen. Hat der Rechtsvertreter das Vergehen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung aufgrund des Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten begangen?
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 FinStrG; § 34 FinStrG