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Anwendung des Günstigkeitsprinzips im Disziplinarrecht im Falle von Gesetzesänderungen

RechtsanwaltJudikaturDr. Eduard Klingsbigl, RA (Anmerkung)AnwBl 2012/8318AnwBl 2012, 334 - 335 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: In vorliegender disziplinarrechtlicher Entscheidung stellt die erkennende Instanz eindeutig fest, dass der strafprozessrechtliche Gedanke des Günstigkeitsprinzips in Hinblick auf eine strittige Doppelvertretung auch im Disziplinarrecht greift.

Rechtsgrundlagen: § 1 StGB; § 61 StGB; § 12a RL-BA

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