Zusammenfassung: Der Beitrag spricht einen Gesetzesprüfungsantrag des LG Innsbruck an, welcher darauf abzielt, den Begriff "ungeprüft" in § 54 Abs 1a ZPO in Bezug auf Kostenverzeichnisse als verfassungswidrig zu erklären.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO
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