Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Bestehen auf eine ungerügte und zu hoch ausgefallene Kostennote disziplinär beachtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob das Bestehen auf eine ungerügte und zu hoch ausgefallene Kostennote disziplinär beachtlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO
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