Zusammenfassung: Die OBDK stellt mit ihrer Entscheidung eindeutig fest, dass die Aufnahme einer Phantasiebezeichnung in die Firma oder sonstige Unternehmensbezeichnung eines Anwaltes unzulässig ist. Darüber hinaus geht sie auch der Frage nach, ob eine präzisierende Klarstellung auf dem Briefpapier einer Irreführungseignung entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 1b RAO