Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der VfGH der Behandlung einer sogenannten Wertreklame als unzulässige Werbung zu.
Rechtsgrundlagen: § 45 RL-BA 1977; § 10 Abs 2 RAO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der VfGH der Behandlung einer sogenannten Wertreklame als unzulässige Werbung zu.
Rechtsgrundlagen: § 45 RL-BA 1977; § 10 Abs 2 RAO
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