Zusammenfassung: Die OBDK beschäftigte sich mit schuldhaften Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung von Kammerbeiträgen und mit der Frage, ob diese als Berufspflichtenverletzung qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 3 RL-BA
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Zusammenfassung: Die OBDK beschäftigte sich mit schuldhaften Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung von Kammerbeiträgen und mit der Frage, ob diese als Berufspflichtenverletzung qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 3 RL-BA
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