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Kernzeit der praktischen Ausbildung des ReAA bei einem RA

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2010/8257AnwBl 2010, 489 - 490 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob die Tätigkeit eines Richters in 1. und 2. Instanz ausreicht, die Praxiszeit bei einem Rechtsanwalt zu ersetzen, der eine umfassende Ausbildung in allen Rechtsbereichen bietet, in denen ein Rechtsanwalt tätig sein kann.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 RAO

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