Zusammenfassung: Das OLG Linz beschäftigte sich mit der Frage, ob bei einer Kreditfinanzierung eines Liegenschaftskaufs auch der Käufer oder Kreditnehmer zur Rückforderung des Kaufpreises vom Treuhänder iSd § 1009 ABGB aktivlegitimiert ist. Mit Anmerkungen von Guido Lepeska, der am Verfahren als Beklagtenvertreter beteiligt war.
Rechtsgrundlagen: § 1009 ABGB